DW-Solutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DW-Solutions GmbH
Versicherungsmakler & Organisatorisches Schadensmanagement
Stand: 03/2026
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der DW-Solutions GmbH, Himmlische Wohnung 3/3, 5450 Werfen, Österreich (nachfolgend „DW-Solutions“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
(2) DW-Solutions erbringt Leistungen in zwei klar getrennten Bereichen:
- a) Versicherungsmaklertätigkeit
als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 iVm §§ 137 ff GewO sowie Maklergesetz (MaklerG).
Die gesetzlich vorgesehene Schadenbegleitung im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die durch DW-Solutions vermittelt wurden oder in laufender Betreuung stehen (Eigenverträge), ist integraler Bestandteil der Maklertätigkeit und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung.
- b) Organisatorisches Schadensmanagement für Fremdverträge
ausschließlich für Versicherungsverträge, die nicht durch DW-Solutions vermittelt wurden und nicht in laufender Betreuung stehen (Fremdverträge).
Diese Leistungen werden auf Basis gesonderter Zusatzverträge und gegen gesondertes Honorar erbracht und umfassen insbesondere folgende Leistungsvarianten:
- Service A: Organisatorische Begleitung und sachliche Aufbereitung von Schadenfällen ab Schadenseintritt (Prävention, Strukturierung, Erstaufnahme).
- Service B: Erfolgsabhängig vergütete organisatorische Analyse und sachliche Aufbereitung bereits entschiedener, gekürzter oder abgelehnter Schadenfälle.
(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z. B. E-Mail).
- 2 Stellung als Versicherungsmakler
(1) DW-Solutions ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und nimmt die Interessen des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des jeweils erteilten Auftrags wahr.
(2) DW-Solutions ist an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt; ebenso ist kein Versicherungsunternehmen an DW-Solutions beteiligt.
(3) Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich mit Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich; eine Tätigkeit mit ausländischen Versicherungsunternehmen erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
(4) DW-Solutions ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (z. B. Sachverständige, IT-Dienstleister, Kooperationspartner) heranzuziehen.
- 3 Versicherungsvermittlung & Beratung
(1) Im Rahmen der Maklertätigkeit erbringt DW-Solutions insbesondere:
- Risikoanalyse auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen
- Marktanalyse innerhalb der beauftragten Sparten
- Vermittlung von Versicherungsverträgen
- Vertragsverwaltung
- gesetzliche Schadenbegleitung gemäß MaklerG für Eigenverträge
(2) Eine laufende Markt-, Vertrags- oder Bedarfsüberwachung erfolgt nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Beauftragung.
- 4 Keine vorläufige Deckung
(1) Ein Versicherungsantrag begründet keinen Versicherungsschutz, solange keine Annahme durch den Versicherer erfolgt ist.
(2) Eine vorläufige Deckung besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Versicherer.
(3) DW-Solutions übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder den Umfang einer vorläufigen Deckung.
- 5 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- vollständige und richtige Angaben zu machen,
- Risiko-, Vertrags- und Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen,
- Versicherungsdokumente (insbesondere Polizzen und Nachträge) unverzüglich zu prüfen,
- Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten selbst zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten,
- Fristen eigenständig zu überwachen,
- im Schadenfall sämtliche erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Berichte, Rechnungen) zeitnah und vollständig bereitzustellen.
Unterbleibt eine Mitwirkung, entfällt eine Haftung von DW-Solutions für daraus resultierende Nachteile.
- 6 Prüfung und Verwaltung von Versicherungsverträgen
(1) Versicherungsdokumente werden ausschließlich auf offensichtliche Unstimmigkeiten geprüft.
(2) Festgestellte Abweichungen werden dem Kunden mitgeteilt.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für Nachteile aufgrund:
- verspäteter Übermittlung von Unterlagen,
- Fehlern des Versicherungsunternehmens,
- nicht offengelegter Vorversicherungen oder Vorverträge.
- 7 Laufende Betreuung
(1) Die laufende Betreuung erfolgt ausschließlich innerhalb der ausdrücklich beauftragten Sparten.
(2) Ohne gesonderten Auftrag besteht keine Pflicht zur:
– laufenden Marktbeobachtung,
– automatischen Anpassung von Deckungen,
– Prüfung von Obliegenheitsverletzungen.
- 8 Organisatorisches Schadensmanagement (Fremdverträge)
(1) Abgrenzung
Die Leistungen im organisatorischen Schadensmanagement stellen keine Versicherungsvermittlung, keine Rechtsberatung und keine rechtsgeschäftliche Vertretung dar. DW-Solutions agiert ausschließlich als fachliche Schnittstelle zur sachlichen und strukturierten Aufbereitung von Schadenfällen.
(2) Leistungsinhalt
DW-Solutions erbringt auf Basis eines gesonderten Zusatzvertrags ausschließlich organisatorische und administrative Unterstützungsleistungen gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Eine rechtliche, versicherungsvertragliche oder wirtschaftliche Bewertung ist nicht Vertragsinhalt. DW-Solutions übernimmt keine rechtliche Prüfung von Versicherungsbedingungen oder Anspruchsvoraussetzungen.
(3) Leistungsvarianten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Leistungsvariante:
Service A (Begleitung ab Schadenseintritt): Fokus auf Dokumentation, Strukturierung und Erstaufnahme des Schadenfalls.
Service B (erfolgsabhängig vergütete Analyse): Fokus auf organisatorische Analyse, sachliche Aufbereitung und strukturierte Darstellung bereits entschiedener, gekürzter oder abgelehnter Schadenfälle.
Der Kunde wählt mit Unterzeichnung der jeweiligen Zusatzvereinbarung die für seinen Schadenfall zutreffende Leistungsvariante.
Die Wahl der Leistungsvariante begründet keine Verpflichtung von DW-Solutions zur Erzielung eines bestimmten Ergebnisses.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit einem Schadenfall – insbesondere bei größeren oder wiederholten Schadenereignissen – berechtigt sein können, den Versicherungsvertrag gemäß den jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, anzupassen oder sonstige Maßnahmen zu setzen.
Solche Entscheidungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Versicherungsunternehmens und entziehen sich dem Einflussbereich der DW-Solutions GmbH.
Eine Haftung der DW-Solutions GmbH für derartige Maßnahmen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der DW-Solutions GmbH beruhen.
(5) Keine Erfolgsschuld
DW-Solutions schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg. Entscheidungen über Deckung, Leistung, Kürzung oder Ablehnung trifft ausschließlich das jeweilige Versicherungsunternehmen.
(6) Begriffsverständnis
Begriffe wie „Einschätzung“, „Argumentation“, „Analyse“ oder „Aufbereitung“ beschreiben ausschließlich organisatorische und sachliche Tätigkeiten und stellen keine rechtliche, versicherungsvertragliche oder wirtschaftliche Prüfung dar.
(7) Keine Vertretungsmacht
DW-Solutions ist nicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben, Vergleiche zu schließen oder Zahlungen entgegenzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.
- 9 Verantwortung für Schadenfeststellung
(1) Die DW-Solutions GmbH erbringt im Rahmen des organisatorischen Schadensmanagements ausschließlich unterstützende und strukturierende Tätigkeiten. DW-Solutions übernimmt keine rechtliche Prüfung von Versicherungsbedingungen oder Anspruchsvoraussetzungen.
(2) Die tatsächliche Feststellung von Schadenursachen, Schadenhöhe oder Deckung obliegt ausschließlich den jeweiligen Versicherungsunternehmen, Sachverständigen, Gutachtern oder sonstigen fachlich zuständigen Stellen.
(3) DW-Solutions übernimmt keine Haftung für fachliche Bewertungen oder Entscheidungen dieser Stellen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der DW-Solutions GmbH beruhen.
- 9a Schadenfallbezogene Projektleistung
(1) Leistungen im Rahmen des organisatorischen Schadensmanagements werden grundsätzlich projektbezogen für einen konkret bezeichneten Schadenfall erbracht.
(2) Mit Abschluss eines Zusatzvertrages über organisatorische Schadenunterstützung entsteht kein dauerhaftes Betreuungs- oder Beratungsverhältnis hinsichtlich weiterer Versicherungsverträge oder zukünftiger Schadenfälle.
(3) Jeder Schadenfall stellt eine eigenständige organisatorische Leistung dar und bedarf einer gesonderten Vereinbarung über Leistungsumfang und Vergütung.
(4) Die Tätigkeit der DW-Solutions GmbH beschränkt sich auf die organisatorische Unterstützung im Zusammenhang mit dem konkret vereinbarten Schadenfall. Eine darüber hinausgehende laufende Betreuung oder Überwachung weiterer Schadenfälle oder Versicherungsangelegenheiten ist nicht Vertragsinhalt.
- 10 Vergütung
(1) Maklerleistungen
Die Vermittlung sowie die laufende Betreuung von durch DW-Solutions vermittelten Versicherungsverträgen (Eigenverträge) werden grundsätzlich durch Courtagen der jeweiligen Versicherungsunternehmen abgegolten.
Die gesetzlich vorgesehene Schadenbegleitung im Zusammenhang mit solchen Versicherungsverträgen ist Bestandteil der Maklertätigkeit und grundsätzlich nicht gesondert vergütungspflichtig.
Honorare für organisatorische Schadenunterstützung werden ausschließlich in Fällen vereinbart, in denen kein Maklerverhältnis zwischen der DW-Solutions GmbH und dem Kunden hinsichtlich des betreffenden Versicherungsvertrags besteht.
(2) Organisatorisches Schadensmanagement – Service A (Begleitung ab Schadenseintritt)
Für die organisatorische und sachliche Begleitung von Schadenfällen ab Schadenseintritt, bei denen noch keine Entscheidung oder kein Leistungsangebot des Versicherungsunternehmens vorliegt, wird ein Pauschalhonorar vereinbart.
Dieses Honorar ist unabhängig vom Ausgang des Schadenfalls geschuldet und dient der strukturierten, objektiven und präventiven Aufbereitung des Schadenfalls.
(3) Organisatorisches Schadensmanagement – Service B (erfolgsabhängig vergütete Analyse)
Für die organisatorische Analyse und sachliche Aufbereitung bereits entschiedener, gekürzter oder abgelehnter Schadenfälle erfolgt die Vergütung erfolgsabhängig nach dem Prinzip „No Win, No Fee“.
Ein Honorar fällt ausschließlich dann an, wenn infolge der organisatorischen Tätigkeit der DW-Solutions GmbH und eines nachvollziehbaren kausalen Zusammenhangs eine zusätzliche Versicherungsleistung oder eine Erhöhung einer bestehenden Leistung durch das Versicherungsunternehmen erbracht wird.
Bleibt eine zusätzliche Versicherungsleistung aus, entsteht kein Vergütungsanspruch.
(4) Zusatzvereinbarung
Die konkrete Höhe des Pauschalhonorars (Service A) bzw. des Erfolgshonorars (Service B) sowie die Berechnungsgrundlage des erzielten Mehrwerts werden vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit in einer gesonderten schriftlichen Zusatzvereinbarung transparent festgelegt.
(5) Keine Erfolgsschuld
Die DW-Solutions GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg. Die endgültige Entscheidung über Deckung, Leistung, Kürzung oder Ablehnung eines Schadenfalls liegt ausschließlich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen.
- 11 Nachwirkung bei erfolgsabhängiger Vergütung
(1) Wird ein Zusatzvertrag über organisatorisches Schadensmanagement vor Abschluss der Schadenbearbeitung beendet, bleibt ein Anspruch auf ein vereinbartes Erfolgshonorar bestehen, sofern nach Vertragsbeendigung eine Versicherungsleistung erbracht wird und zwischen der Tätigkeit der DW-Solutions GmbH und dieser Leistung ein unmittelbarer und überwiegender ursächlicher Zusammenhang besteht.
(2) Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde nach Vertragsbeendigung eigenständig oder unter Beiziehung Dritter weitere Schritte setzt, die auf der zuvor erfolgten organisatorischen Tätigkeit der DW-Solutions GmbH aufbauen.
(3) Ein Anspruch auf Erfolgshonorar besteht nicht, wenn die spätere Versicherungsleistung ausschließlich auf einer von der Tätigkeit der DW-Solutions GmbH unabhängigen rechtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung beruht.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die DW-Solutions GmbH über jede nach Vertragsbeendigung erfolgte Versicherungsleistung im Zusammenhang mit dem betreffenden Schadenfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, zu informieren.
- 12 Kausalität der Tätigkeit
(1) Ein Anspruch auf ein vereinbartes Erfolgshonorar entsteht, wenn zwischen der organisatorischen Tätigkeit der DW-Solutions GmbH und der vom Versicherungsunternehmen zusätzlich erbrachten Versicherungsleistung ein unmittelbarer und überwiegender ursächlicher Zusammenhang besteht.
(2) Ein solcher Zusammenhang kann insbesondere vorliegen, wenn durch die Tätigkeit der DW-Solutions GmbH:
– zusätzliche Unterlagen oder Informationen aufbereitet oder bereitgestellt wurden,
– Unklarheiten im Schadenfall strukturiert dargestellt wurden,
– organisatorische Abstimmungen mit dem Versicherungsunternehmen erfolgt sind,
– eine nachvollziehbare Darstellung oder Aufbereitung des Schadenfalles erfolgt ist.
(3) Der Kunde erkennt an, dass auch vorbereitende organisatorische Tätigkeiten der DW-Solutions GmbH eine maßgebliche Grundlage für eine spätere Versicherungsleistung darstellen können.
(4) Die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
- 13 Rechnungen und Einwendungen
(1) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Rechnung hinsichtlich ihrer Höhe und des Leistungsumfangs als anerkannt, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung bleibt von der Erhebung von Einwendungen unberührt, sofern diese nicht offensichtlich berechtigt sind.
- 14 Abtretung und Aufrechnung
(1) Forderungen des Kunden gegenüber der DW-Solutions GmbH dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DW-Solutions GmbH weder ganz noch teilweise abgetreten oder übertragen werden, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der DW-Solutions GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
(3) Diese Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Rechte eingeschränkt werden.
- 15 Haftung
(1) Allgemeine Haftungsgrundsätze
DW-Solutions haftet für Schäden, die aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler oder im Rahmen des organisatorischen Schadensmanagements entstehen, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Gegenüber Verbrauchern haftet DW-Solutions darüber hinaus auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unbeschränkt.
(2) Haftungsbegrenzung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung – außer bei Vorsatz – der Höhe nach mit der im Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung der DW-Solutions GmbH begrenzt.
(3) Kein Einfluss auf Versichererentscheidungen
DW-Solutions haftet nicht für Entscheidungen von Versicherungsunternehmen über Deckung, Leistung, Kürzung, Ablehnung, Vertragskündigung oder Vertragsänderung, sofern diese Entscheidungen nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von DW-Solutions beruhen.
(4) Mitwirkungspflichten des Kunden
DW-Solutions haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder ihm bekannte Umstände nicht unverzüglich mitteilt.
(5) Verjährung und Geltendmachung
Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der DW-Solutions GmbH unter
- 17 Kündigung
(1) Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
(2) Zusatzverträge zum organisatorischen Schadensmanagement können jederzeit gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
- 18 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechte gemäß KSchG und FAGG, sofern anwendbar.
- 19 Kommunikation und elektronische Übermittlung
(1) Die Kommunikation zwischen der DW-Solutions GmbH und dem Kunden kann – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auch über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen, insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS oder vergleichbare Nachrichten- und Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp).
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass organisatorische Hinweise, Rückfragen, Unterlagenanforderungen sowie sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der DW-Solutions GmbH über diese Kommunikationswege erfolgen können.
(3) Elektronische Nachrichten gelten als zugegangen, sobald sie an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer übermittelt wurden, sofern keine offensichtliche technische Unzustellbarkeit vorliegt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontakt- oder Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- 20 Übermittlung von Unterlagen
(1) Die Übermittlung von Unterlagen, Informationen und Dokumenten zwischen der DW-Solutions GmbH und dem Kunden kann – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auch in elektronischer Form erfolgen, insbesondere per E-Mail oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dokumente und Unterlagen auch in elektronischer Form übermittelt werden können.
(3) Elektronisch übermittelte Dokumente gelten als zugegangen, sobald sie an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder elektronische Kontaktadresse versendet wurden, sofern keine offensichtliche technische Unzustellbarkeit vorliegt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, übermittelte Unterlagen unverzüglich zu prüfen und etwaige Unvollständigkeiten oder Unklarheiten ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.
- 21 Dokumentation und Beweiswirkung
(1) DW-Solutions ist berechtigt, wesentliche Inhalte von Gesprächen, Empfehlungen und organisatorischen Hinweisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu dokumentieren.
(2) Soweit dem Kunden ein Beratungsprotokoll, eine schriftliche Zusammenfassung oder eine sonstige Dokumentation übermittelt wird und der Kunde dieser nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht, gilt deren Inhalt – soweit gesetzlich zulässig – als zutreffende Wiedergabe der besprochenen Inhalte.
(3) Elektronische Dokumentationen, E-Mails oder sonstige schriftliche Mitteilungen können ebenfalls als Dokumentation im Sinne dieser Bestimmung dienen.
- 21a Schadenfall-Dokumentation
(1) Im Rahmen des organisatorischen Schadensmanagements führt die DW-Solutions GmbH eine strukturierte Dokumentation der im Zusammenhang mit dem Schadenfall erbrachten organisatorischen Tätigkeiten.
(2) Diese Dokumentation kann insbesondere umfassen:
– übermittelte oder angeforderte Unterlagen,
– organisatorische Hinweise oder Zusammenfassungen,
– Kommunikationsinhalte mit dem Kunden oder Dritten,
– strukturierte Aufbereitungen von Schadeninformationen.
(3) Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit des Schadenfalls sowie der internen und externen Abstimmung im Rahmen der organisatorischen Unterstützung.
(4) Soweit diese Dokumentation dem Kunden übermittelt wird und dieser nicht innerhalb angemessener Frist Einwendungen erhebt, gilt sie – soweit gesetzlich zulässig – als zutreffende Wiedergabe der dokumentierten Inhalte.
(5) Die Dokumentation kann im Streitfall als Nachweis der erbrachten organisatorischen Tätigkeit sowie des Zusammenhangs zwischen der Tätigkeit der DW-Solutions GmbH und einer späteren Versicherungsleistung herangezogen werden.
- 22 Nachfolge, Betriebsübergang & Bestandsübertragung
(1) DW-Solutions ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen eines Betriebsübergangs auf einen geeigneten Nachfolger zu übertragen.
(2) Der Kunde wird rechtzeitig informiert und kann der Übertragung widersprechen.
- 23 Beschwerden & Aufsicht
Beschwerden können an info@dw-solutions.at
gerichtet werden.
Zuständige Stellen:
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
- Versicherungsvermittler-Beschwerdestelle im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
GISA-Zahl: 39282330
- 24 Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(2) Für Unternehmer gilt – soweit gesetzlich zulässig – der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz der DW-Solutions GmbH.
(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
